Gewerbeerlaubnis (Pfandleiher)
Für die Ausübung des Pfandleih- oder vermittlungsgeschäftes ist eine Erlaubnis erforderlich.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
- Formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der Tätigkeit
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht Bottrop)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzverzeichnis (AG Essen)
- Versicherungsnachweis (§ 8 Pfandleihordnung)
- Nachweis der für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Geldmittel
Gebühren
100,00 - 1.000,00 €
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung