Gewerbeerlaubnis (Makler)
Für die Vermittlung von Darlehen, Immobilien, Wohnungen oder Kapitalanlagen sowie für Bauträger und Baubetreuertätigkeiten ist eine Erlaubnis erforderlich.
Alternativ können Sie sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet unter www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de (s. Formulare und Links) wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne des § 6 b der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 71a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Wunsch übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens.

