Gewerbeerlaubnis (Bewachung)
Für die Bewachung von Personen oder Sachen ist eine Bewachungserlaubnis erforderlich.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
- Formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der Tätigkeit
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (Wohnsitz)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Wohnsitz)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Nachweise der für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Geldmittel
- Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe
- Unterrichtungsnachweis einer IHK
- Unterlagen über die beschäftigten Mitarbeiter
Gebühren
100,00 - 1.500,00 €
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung