Fischereiprüfung

Das Ablegen der Fischereiprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.

Die Fischereiprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Bottrop zweimal jährlich (April, November) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten "Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind.
Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.

Zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung werden Lehrgänge durch den Fischereiverein "AV Petri Heil" Bottrop e.V. angeboten.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 13. Lebensjahres
  • Ständiger Wohnsitz in Bottrop

Zuständig für die Anmeldung zur Fischereiprüfung:
Fachbereich Bürger und Rat, Bürgerbüro Bottrop und Bürgerbüro Kirchhellen, Öffentlichkeitsarbeit (05/2)

Informationen zum Vorbereitungslehrgang:
Herr Reinhard Glowka, Robert-Brenner-Str. 28, 46240 Bottrop, Tel.: 02041/41010, 0172/2804103

Allgemeine Informationen
Der/die zuständige Ansprechpartner/in im Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) - Sicherheit und Ordnung -.

Ein kleiner Tipp:

Erfahrungsgemäß wird das Bürgerbüro montags bis freitags von 10.30 - 12.30 Uhr sowie donnerstags von 15.00 - 16.30 Uhr stärker frequentiert, so dass sich längere Wartezeiten nicht vermeiden lassen!
Nutzen Sie daher nach Möglichkeit die übrigen Zeiten.