Altautos im öffentlichen Verkehrsraum
Altautos werden nach gesetzten Fristen durch die Ordnungsbehörde entfernt. Bei Gefahrenfahrzeugen wird die Ordnungsbehörde sofort tätig.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Gebühren
Die Kosten der Entsorgung sowie entsprechende Bußgelder werden dem letzten Eigentümer/Halter auferlegt.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz (OBG); Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW); Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrwAbfG); Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)