Schiedsamtsangelegenheiten

In bestimmten Angelegenheiten ist ein Schiedsamtsverfahren vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft vorgesehen.

Dieses gilt häufig z. B. in Nachbarschaftsangelegenheiten oder in Beleidigungssachen. Der/die nachstehend aufgeführte Ansprechpartner/in informiert Sie über die zuständige Schiedsperson in Ihrem Stadtteil.

Mitarbeiter/innen