Spätaussiedler (Eingliederungshilfen, Bescheinigungen)

Beantragung von Eingliederungshilfe und Bescheinigungen nach dem BVFG
  • Entgegennahme von Anträgen auf Eingliederungshilfe für Deutsche, die in der ehemaligen Sowjetunion wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit in Gewahrsam genommen wurden.
  • Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) für Spätaussiedler, Ehegatten und Abkömmlinge bei Aufnahme und Registrierung vor dem 01.01.2005
  • Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Feststellung des Vertriebenenstatus gem. § 100 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) für Vertriebe und Ausländer.

Mitarbeiter/innen