Hilfen für Menschen mit Behinderung (im Arbeitsleben)

Finanziert werden Leistungen an Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber

Zur Teilnahme am Arbeitsleben werden die Leistungen aus der Ausgleichsabgabe erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Dazu gehört die Verbesserung der Arbeitsplätze durch technische Arbeitshilfen und Gewährung von Leistungen aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen von Arbeitnehmern.

Kündigungsschutz

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Menschen mit Behinderung durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle) in Münster. Die örtliche Fürsorgestelle führt die vorbereitenden Gespräche durch und ist bemüht, einvernehmliche Lösungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu finden.

Weitere Informationen finden Sie unter "Formulare und Links".