Hilfen für Menschen mit Behinderung (Fahrdienst)
Durch den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung soll den Berechtigten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft ermöglicht werden.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
Schwerbehindertenausweis, der das Merkmal aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) enthalten muss, und eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Rollstuhlbenutzung.
Gebühren
Für jede Fahrt muss als Eigenleistung ein Kostenbeitrag von
3,00 € pro Fahrt vom Berechtigten an den Betreiber des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung entrichtet werden. Eine Begleitperson und das erforderliche Hilfsmittel werden kostenlos befördert.