Hilfen für Flüchtlinge
Hilfen zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbringung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen
Der Arbeitsbereich Hilfen für Flüchtlinge umfasst u.a. :
- Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (z.B. für Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte, Bleiberechtsgeregelte). Zu den Hilfen gehören beispielsweise:
- laufende Sozialhilfe
- einmalige Beihilfen
- Krankenhilfen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylBLG (z.B. Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, illegal eingereiste Ausländer)
- Unterbringung von Flüchtlingen in Übergangsunterkünften

