Heranziehung zum Unterhalt
Der Arbeitsbereich umfasst die Feststellung, Ermittlung sowie Realisierung von Unterhaltsansprüchen der Sozialhilfeempfänger/innen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Grundsicherung und Sozialhilfe (50/2)
- Sozialamt (50)

