Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist zentraler Ansprechpartner nicht nur für Erwachsene, die in Altenpflegeeinrichtungen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben, sondern auch für Betreuer, Angehörige, Beiräte und Einrichtungsbetreiber.
Sie berät und informiert
- Betreiber und zukünftige Betreiber von Einrichtungen,
- über die Rechte und Pflichten der Bewohner und der Einrichtungsbetreiber,
- zur Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtungen,
- und ist Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden.
Die Heimaufsicht hat das Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und ihre Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu wahren. Dies geschieht durch regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Altenpflegeeinrichtungen. Die Kontrollen werden auf der Basis des landesweit einheitlichen Rahmenprüfkatalogs zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen durchgeführt.
Aufgabe der Heimaufsicht ist es sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der Einrichtung erfüllt werden. Dazu gehören z.B. die notwendige Personalausstattung, die baulichen Anforderungen, die Organisation des Betreuungsalltags sowie die Qualität der Betreuung und der Pflege.
Werden in einer Einrichtung Mängel festgestellt, obliegt es der Heimaufsicht, diese durch ordnungsbehördliche Maßnahmen zu beseitigen.

