Hausnotruf

Der Hausnotruf ist eine Seniorenhilfe, die im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. Sie dient zur Erhaltung sowie Unterstützung Ihrer Selbstständigkeit.


Er ist für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme nicht mehr in der Lage sind, in einem Notfall (z. B. Sturz) schnell über ein normales Telefon Hilfe anzufordern.

Dies geschieht durch Drücken eines Knopfes an einem mitgeführten Funksender oder das Ziehen einer Schnur.

Durch den Kontakt zur Hausnotrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist, wird eine schnelle Hilfe veranlasst.

Teilnahme:

Die Hilfe ist auf Personen beschränkt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und an einer entsprechenden Erkrankung oder Behinderung leiden, die den Einsatz des Hausnotrufsystems aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheinen lassen.
Bei Krankheiten oder Behinderungen, die einen vorzeitigen Altersabbau bewirken, sind Ausnahmen bezüglich der Altersgrenze möglich.

Ausführung:

Die praktische Durchführung des Hausnotrufdienstes wird von Trägern der privaten Wohlfahrtspflege oder anderen anerkannten privaten Organisationen geleistet.

Mitarbeiter/innen