Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSA)
Ziel der GSA ist es,
- älteren Menschen die Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche zu erleichtern, ohne einen Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten zu müssen,
- die Lebenssituation dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen deutlich zu verbessern.
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind
- über 65-jährige und
- über 18-jährige, die voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

