Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSA)

Ziel der GSA ist es,

    • älteren Menschen die Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche zu erleichtern, ohne einen Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten zu müssen,
    • die Lebenssituation dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen deutlich zu verbessern.

    Antragsberechtigung:

    Antragsberechtigt sind

    • über 65-jährige und
    • über 18-jährige, die voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann

    mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.