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Grundsteuer

Dienstleistung des Fachbereichs Finanzen

Beschreibung

Beschreibung

Steuergegenstand ist Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

Die persönliche und sachliche Steuerpflicht wird vom örtlichen Finanzamt durch Festsetzung des Grundsteuermessbetrages bestimmt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich durch Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag. Die Hebesätze werden nach Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (sonstiger Grundbesitz) unterschieden.

Hebesätze ab 01.01.2018:

Grundsteuer A = 265 v. H.

Grundsteuer B = 680 v. H.

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