Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Datenschutz

Dienstleistung des Fachbereichs Personal und Organisatiion

Beschreibung

Beschreibung


Die Stadtverwaltung Bottrop hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der die Fachdienststellen der Stadtverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes unterstützt und darauf achtet, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger wie auch für alle Bediensteten der Stadt, die Fragen zum Datenschutz (Schutz personenbezogener Daten) bei der Stadtverwaltung Bottrop haben, sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Handlungen der Stadt Bottrop bedroht oder verletzt fühlen oder auf Probleme hinweisen möchten. Er ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person verpflichtet, soweit sie ihn hiervon nicht ausdrücklich befreit.

Die Zuständigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung ist allein auf den Bereich der Stadtverwaltung Bottrop beschränkt. Darüber hinausgehende Informationen können bestenfalls unverbindlich erteilt werden.

Für die Tätigkeit anderer Behörden oder privater Unternehmen sind die jeweils dort bestellten Datenschutzbeauftragten zuständig, auch wenn die Behörde oder das Unternehmen den Sitz oder Standort in Bottrop hat. Zusätzlich besteht immer auch die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder die Bundesbeauftragte für Datenschutz zu wenden. Zugang zu deren Internetauftritten und zu weiteren nützlichen Informationen finden sie unter „Downloads / Links“.

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz