Verfügungsfonds Anmietung - Platz für neue Ideen und Konzepte in der Innenstadt
Die Bottroper Innenstadt soll als multifunktionales Zentrum gestärkt werden. Hierzu mietet die Stadt Bottrop für max. 24 Monate Ladenlokale zu vergünstigen Mieten an und gibt diese dann günstig weiter.
Bitte beachten: Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2023.
Mitmacher:innen gesucht
Die Bottroper Anmietungsoffensive ist eine Erfolgsgeschichte: In der Innenstadt konnten seit Beginn zahlreiche neue Geschäfte eröffnen, Gründer:innen ihre Ideen verwirklichen und das Angebot gestärkt werden.
Und nach wie vor warten Leerstände auf frischen Wind und freuen wir uns auf Ihre Pläne. Wenn Sie sich für einen Standort in der Bottroper City oder sogar ein konkretes Ladenlokal interessieren, dann sprechen Sie uns gerne an. Die Kontaktdaten unseres Kollegen Jürgen Abts finden Sie hier auf der Website im unteren Abschnitt.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Was wird gefördert?
Durch den „Verfügungsfonds Anmietung“ mietet die Stadt Bottrop für maximal 24 Monate Ladenlokale mit einem Mietzins von bis zu 70 % der Altmiete an und vermietet diese an Unternehmer:innen mit neuen und innovativen Konzepten zu einem reduzierten Mietzins von bis 20 % der Altmiete (kalt) weiter. Dabei wird die Differenz der Ausgaben der Anmietung von Leerständen (und drohenden Leerständen) und der Weitervermietung mit 90 % durch das Land NRW gefördert.
Durch die deutlich reduzierten Mietkosten für zwei Jahre ab Unterzeichnung des Mietvertrages schafft die Stadt Bottrop für unterschiedliche Gewerbetreibende auch in den aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten einen handfesten und praxisorientierten Ansatz, ihr Geschäft in der City zu eröffnen. Dies führt zu einer kurzfristigen und unmittelbaren Aufwertung der gesamten Innenstadt und wirkt somit auch auf ältere und alteingesessene Geschäfte.
Rechenbeispiel
Im Rahmen der Anmietungsoffensive mietet die Stadt Bottrop für 2 Jahre die Leerstände an. Der Mietvertrag kommt also zwischen dem Eigentümer des Ladenlokals und der Stadt zustande, wobei die Stadt bis zu 70 % der Altmiete zahlt.
- Am Beispiel eines Ladenlokals mit einer Altmiete von 2.000,00 ergibt dies dann im Maximalfall eine garantierte Mietzahlung von 1.400,00 Euro (=70 %) für die kommenden 24 Monate für den Eigentümer.
- Der zukünftige Ladenbetreiber zahlt an die Stadt Bottrop 20 % der bisherigen Altmiete, im Beispiel demnach 400,00 Euro monatlich.
- Somit wird einerseits den Eigentümern eine verlässliche Mieteinnahme von 70 % ihres aktuell leerstehenden Ladenlokals ermöglicht, andererseits wird für neue Gewerbetreibende die Ansiedlung in der Innenstadt deutlich attraktiver und möglich gemacht.
- Die Kosten, die der Stadt durch die Differenz der neuen Miete i.H.v. 1.400, 00 € und den Einnahmen i.H.v. 400,00 Euro entstehen – im Beispiel glatt 1.000,00 € - werden durch die Förderung des Landes NRW getragen.
Alte Mieteinnahmen des Eigentümers (mtl.) | 2.000,00 € |
Stadt zahlt Eigentümer max. 70 % der Altmiete | 1.400,00 € |
Ladenbetreiber zahlt Stadt 20 % der Altmiete | 400,00 € |
Differenz | 1.000,00 € |
Förderung des Landes ≙ 90 % der Differenz | 900,00 € |
Städtischer Eigenanteil | 100,00 € |
So wird's gemacht!
Allgemeine Informationen
Anträge können fortlaufend eingereicht werden; zur Antragsstellung ist das entsprechende digitale Antragsformular (s.u.) zu nutzen.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen, die Nutzungsvorhaben in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt durchführen möchten.
Die Geschäftsstelle prüft, ob das jeweilige Vorhaben im Rahmen der Richtlinie formal förderfähig ist. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang. Eine eventuelle Ablehnung wird begründet und es wird ggf. zur Nachbesserung aufgefordert.
Förderfähige Maßnahmen werden dem Entscheidungsgremium vorgelegt. Dieses tagt bedarfsabhängig.
Im Entscheidungsgremium vertreten sind:
- Vorsitzende:r bzw. Stellvertreter:in des Wirtschaftsförderungsausschusses
- Bezirksbürgermeister:in bzw. Stellvertreter:in des Bezirks Mitte
- Vorsitzende:r des Einzelhandelsverbands und der IHK Nord Westfalen
- ein(e) Vertreter:in der drei Interessengemeinschaften
- Jeweils ein(e) vom Vorstand der Sparkasse Bottrop und der Volksbank Dorsten, Kirchhellen, Bottrop benannte:r Vertreter:in
- Vertreter:innen der Verwaltung
Informationen zum Antragsverfahren
Zur Antragsstellung ist das entsprechende digitale Antragsformular zu nutzen.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Geschäftsstelle prüft, ob das jeweilige Vorhaben im Rahmen der Richtlinie formal förderfähig ist. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang.
Eine Ablehnung wird begründet und es wird ggf. zur Nachbesserung aufgefordert.
Förderfähige Maßnahmen werden dem Entscheidungsgremium vorgelegt.
Entscheidungsgremium
Das Entscheidungsgremium tagt bedarfsabhängig.
Im Entscheidungsgremium vertreten sind:
- Vorsitzende:r bzw. Stellvertreter:in des Wirtschaftsförderungsausschusses
- Bezirksbürgermeister:in bzw. Stellvertreter:in des Bezirks Mitte
- Vorsitzende:r des Einzelhandelsverbands und der IHK Nord Westfalen
- ein(e) Vertreter:in der drei Interessengemeinschaften
- Jeweils ein(e) vom Vorstand der Sparkasse Bottrop und der Volksbank Dorsten, Kirchhellen, Bottrop benannte:r Vertreter:in
- Vertreter:innen der Verwaltung
Ziele & Kriterien des Verfügungsfonds
Die Auswahl des Entscheidungsgremiums über Nutzungsvorhaben richtet sich nach folgenden Kriterien:
Das Nutzungsvorhaben...
- ...muss publikumswirksam sein
- ...stärkt die Angebotsstruktur der Innenstadt
- ...trägt sich wirtschaftlich selbst und wirtschaftlich nachhaltig gesichert
- ...trägt zum Gestaltungsbild und zur Aufenthaltsqualität der Innenstadt bei
- ...stärkt die Positionierung der Innenstadt gegenüber Mitbewerbern
- ...ist u.a. in Hinblick auf Gestalt, Produkt oder Geschäftsmodell innovativ (soziale und technische Innovation)
Erfolgreiche Neuvermietungen & laufende Anmietungsoffensive
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Kontakt
Wir sind umgezogen
Seit Jahresbeginn arbeiten wir in unseren neuen Räumlichkeiten im BQ - Bauknecht Quartier am Gleiwitzer Platz 3. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf telefonisch oder per Mail einen Termin. Unsere Kontaktdaten finden Sie nachstehend. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Jürgen Abts
Anschrift
BQ - Bauknecht Quartier
Gleiwitzer Platz 3
46236 Bottrop
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Tel.: 02041 704603
Fax: 02041 7054603
Mobil: 01517 2462699
E-Mail-Adresse: juergen.abtsbottropde