Neue Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung

Ab dem 01.01.2010 gelten neue Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung, die Wohnberechtigung für Sozialwohnungen und für evtl. mögliche Zinssenkungen bei vorhandenen Eigentumsmaßnahmen.

Die Einkommensgrenzen ändern sich nach Ablauf von jeweils 3 Jahren. Maßgebliche Grundlage hierfür sind veränderte Verbraucherpreise der privaten Haushalte. Die Einkommensgrenzen sind gekoppelt an Haushaltsgrößen.

Einkommensgrenzen
1-Personen-Haushalt 17.000 €
2-Personen-Haushalt 20.500 €
Mehrbetrag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.700 €
Kinderzuschlag 600 €

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens bleiben Beträge bei Vorliegen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, für die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen, für Haushalte mit zwei Personen sowie jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, anrechnungsfrei.

Weiterführende Hinweise erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung für Wohnungswesen im Stadtplanungsamt und im Bürgerbüro (allgemeiner Wohnberechtigungsschein).

(06.01.2010)