Bottroper Umweltzone
Seit dem 1. Oktober 2008 gibt es in Bottrop eine Umweltzone, deren Geltungsbereich ab dem 01.01.2012 vergrößert worden ist. Die Stadtverwaltung hat auf diesen Seiten alle notwendigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. Neben Informationen zu Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen finden sich hier Ansprechpartner in der Verwaltung und Formulare für Anträge.
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Allgemeine Informationen zur Umweltzone
Zone ist Teil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet -
Häufig gestellte Fragen zur Bottroper Umweltzone
Antworten auf häufig gestellte Fragen. -
Fragen und Antworten zu Ausnahmegenehmigungen
Erläuterung des möglichen Ausnahmegenehmigungen. -
Online-Formular Feinstaubplaketten
Bezug der Plaketten über das Internet. -
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Privat, Gewerbe, Wohnmobile)
Formulare
Bewohner eines Bewohnerparkgebietes, das am 01.01.2012 neu zu der Umweltzone hinzukommt und die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen, werden bis zum 30.06.2012 von dem Verkehrsverbot der betroffenen Umweltzone befreit. Innerhalb dieser Umweltzone erfolgt der Nachweis der Berechtigung durch deutlich sichtbares Auslegen des Bewohnerparkausweises hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs (Sichtbarkeitsprinzip).
Weitere Infos im WWW:
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Informationsportal zur Umweltplakette / Feinstaubplakette!
Diese Seite steht in mehreren Sprachen zur Verfügung -
Informationsportal Umweltzone.net
Infos zu Plaketten, Umweltzonen, usw. -
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Informationen
Downloads:
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Flyer zur Bottroper Umweltzone
(pdf-Datei / 274,58 KB)


