Förderung von Lärmschutz in NRW
Förderportal Lärmschutz
Auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW ist ein "Förderportal Lärmschutz" eingerichtet.
Dort sind Informationen über Fördermöglichkeiten aufgeführt, die als Zuschuss, Darlehen oder in Form von Beratungsprogrammen angeboten werden.
Das Förderportal ist vom Land NRW und der NRW.BANK erstellt worden. Aufgeführt werden Förderprogramme der EU, des Bundes einschließlich KfW, des Landes NRW und der NRW.BANK.
Die Suche nach einem geeigneten Programm wird erleichtert durch eine Gliederung in zehn verschiedene Förderfelder: Energie-Einsparung/Energie-Effizienz (privat, öffentlich & kommunal, gewerblich), Gewerbliche Wirtschaft, Infrastruktur, Städtebau, Umweltschutz, Verkehr (öffentlich & kommunal, gewerblich & privat) sowie Wohnen.
Zu jedem der zehn Förderfelder sind wiederum zahlreiche unterschiedliche Förderprogramme aufgelistet, in denen die jeweilige Zielsetzung des Programms, der Bezug zum Lärmschutz, Antragsberechtigte, Fördervoraussetzungen, Förderart (Zuschuss, Darlehen ..), Antragstellung etc. aufgeführt sind. Es werden aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen gefördert, auch Gebäudesanierung.
Private Haushalte und Wohnungsunternehmen
Private Haushalte und Wohnungsunternehmen können so z.B. Beratungen zur Energieeinsparung und zum Gebäudecheck (Start-Beratung Energie, Vor-Ort-Energieberatung, Gebäude-Check Energie) gefördert bekommen, da Wärmedämmung zugleich zu einer Lärmentlastung beitragen kann.
Auch beim Neubau oder Ersterwerb von Häusern (KfW-Effizienzhäuser), bei Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, bei der denkmalgerechten Erneuerung von Wohnraum gibt es unter Umständen Fördermittel.
Da Elektromobile weniger Lärm verursachen als herkömmliche Kraftfahrzeuge, können Angehörige freier Berufe und Existenzgründer z.B. eine Förderung für die Anschaffung von Elektromobilen beantragen.
Wichtig ist bei allen Programmen, dass hierbei immer der Lärmschutz beachtet wird. Bei Bedarf sind entsprechende Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich.
Es lohnt sich in jedem Fall ein Blick in das Internet.
Nähere Hinweise zu den Förderprogrammen und weiteren Informationen sind zu finden im "Förderportal Lärmschutz" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.
- Förderportal Lärmschutz
Der Förderlotse auf der Eingangsseite hilft bei der Suche nach einem geeigneten Programm
(12.07.2011)



