Stadtumbau West
Kurzbeschreibung
Die Innenstadt hat eine heraus gehobene Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Das beinhaltet alle Funktionen eines Mittelzentrums vom Einkaufen über die Verwaltung, Bildung und Kultur, Wohnen bis hin zum zentralen Verknüpfungspunkt des ÖPNV. Durch Leerstand und zunehmende Verbreitung von Billigläden im Bereich der Einzelhandelsflächen verliert die Innenstadt an Attraktivität. Diese Entwicklung bedeutet insbesondere für die Bewohner der City einen enormen Funktionsverlust und stellt die bisher als angenehm erkannten Vorteile einer Innenstadtwohnung in Frage. Zudem entspricht ein Großteil der Wohnungen in Innenstadtlage nicht mehr dem heutigen Wohnstandard. Seit 1990 geht die Einwohnerzahl in der Innenstadt kontinuierlich zurück.Potenzial
Zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt werden lösungsorientierte Untersuchungen durchgeführt. Dazu zählt u. a. eine Wohnraumbestands- und -bedarfsanalyse. Ein Rahmenkonzept "Wohnen in der Bottroper Innenstadt" liegt seit Juni 2007 vor. Das hieraus erarbeitete Entwicklungskonzept "Wohnen in der Bottroper Innenstadt - Endbericht" wurde im zweiten Halbjahr 2008 in der Öffentlichkeit vorgestellt. Die weiteren Planungen erfolgen in enger Kooperation mit den Akteuren in der Innenstadt. Die Ergebnisse werden mit den Bewohnern intensiv rückgekoppelt um so zu gemeinsam getragenen Lösungen zu kommen.Planungsrecht
Die Innenstadt ist im Flächennutzungsplan überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt.Rahmenbedingungen
Für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Stadtumbauprogramms hat die Stadt Bottrop für die Jahre 2005 bis 2007 eine Förderung von jährlich 120.000 Euro erhalten. Für das Programmjahr 2008 ist der erste investive Antrag mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 2.248.000 Euro gestellt worden.Seit dem 8. Februar 2008 steht das Stadtumbaubüro, Horster Straße 17, der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das Büro ist mit zwei Mitarbeitern besetzt, um für die im Stadtumbauprozess anfallenden Rechts-, Verfahrens- und Förderfragen sowie die zu führenden umfangreichen Beratungsgespräche vor Ort präsent zu sein. Es soll dadurch eine hohe Mitwirkungsbereitschaft der Wohnungseigentümer und Bewohnerschaft bei der Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes und der nachfolgenden Umsetzung erreicht werden.
Die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung des Wohnumfeldes im Stadtumbaugebiet ist mit der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bottrop am 04.09.2007 in Kraft getreten.
Die Festlegung des Stadtumbaugebietes "Innenstadt" gemäß §171b BauGB erfolgte am 04.09.2007 durch den Stadtrat.
Akteure
Stadt Bottrop, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV), Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Innenstadtbewohner.(18.07.2008)
Kontakt und weitere Informationen:
Downloads:
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Flyer zum Stadtumbau West
(pdf-Datei / 6,23 MB)







