Ältestenrat will Kaufkraft in Bottroper Innenstadt halten
Centro-Erweiterung wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt
Bottrop wehrt sich weiterhin gegen die Ausbaupläne des Centro in Oberhausen. Die geplante Erweiterung des Einkaufszentrums soll jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden. Der Ältestenrat der Stadt hat sich auf seiner Sitzung in dieser Woche einstimmig dafür ausgesprochen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Innenstadt vor weiterem Kaufkraftabfluss zu schützen. Politik und Verwaltung ziehen hier an einem Strang, um den Einzelhandel in Bottrop zu stützen.
Gemeinsam mit den Städten Dinslaken, Gelsenkirchen und Essen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf pocht Bottrop auf die Einhaltung bestehender Zusagen. Danach ist das Centro auf 70.000 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt. Die Entscheidung Oberhauses, die Fläche um 30.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche zu erweitern, führte zu einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG). Dort wurde die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
Zu unrecht, wie Bottrop und die anderen betroffenen Städte meinen. In Leipzig soll jetzt über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden werden.
Die betroffenen Städte treten gemeinsam gegen die Centro-Erweiterunug an und werden dabei vom Fachmann für Verwaltungsrecht Professor Dr. Bernhard Stüer unterstützt. Er sieht in dem erstinstanzlichen Urteil des OVG Münster Fehler. So wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass Oberhausen mit dem Bruch der zugesagten Verkaufsflächen-Beschränkung dem Flächennutzungsplan für die Errichtung des Centros die rechtliche Grundlage entzogen habe.
Weiterer Knackpunkt in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist die Würdigung des OVG eines Gutachtens, das der Stadt Oberhausen in Auftrag gegeben wurde. Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) hat darin die Auswirkungen der Centro-Pläne auf die Nachbarstädte untersucht. Den betroffenen Städten wird ein Kaufkraftverlust von unter zehn Prozent prognostiziert; nach Ansicht des OVG zu wenig, um das Erweiterungsprojekt zu stoppen. Diese Rechtsprechung überzeugt nicht, da es damit Oberhausen und anderen möglich wäre, Einkaufscenter in mehreren Schritten zu erweitern und so zur Verödung der Nachbarstädte beizutragen.
Bereits in den vergangenen Jahren hat der Einzelhandel zahlreiche Kunden an das Centro verloren. Der bisherige Kaufkraftabfluss muss nach Ansicht Bottrops in der Beurteilung der Klage berücksichtigt werden
Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat, werden die Ausbaupläne in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erneut verhandelt.
Gemeinsam mit den Städten Dinslaken, Gelsenkirchen und Essen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf pocht Bottrop auf die Einhaltung bestehender Zusagen. Danach ist das Centro auf 70.000 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt. Die Entscheidung Oberhauses, die Fläche um 30.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche zu erweitern, führte zu einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG). Dort wurde die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
Zu unrecht, wie Bottrop und die anderen betroffenen Städte meinen. In Leipzig soll jetzt über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden werden.
Die betroffenen Städte treten gemeinsam gegen die Centro-Erweiterunug an und werden dabei vom Fachmann für Verwaltungsrecht Professor Dr. Bernhard Stüer unterstützt. Er sieht in dem erstinstanzlichen Urteil des OVG Münster Fehler. So wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass Oberhausen mit dem Bruch der zugesagten Verkaufsflächen-Beschränkung dem Flächennutzungsplan für die Errichtung des Centros die rechtliche Grundlage entzogen habe.
Weiterer Knackpunkt in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist die Würdigung des OVG eines Gutachtens, das der Stadt Oberhausen in Auftrag gegeben wurde. Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) hat darin die Auswirkungen der Centro-Pläne auf die Nachbarstädte untersucht. Den betroffenen Städten wird ein Kaufkraftverlust von unter zehn Prozent prognostiziert; nach Ansicht des OVG zu wenig, um das Erweiterungsprojekt zu stoppen. Diese Rechtsprechung überzeugt nicht, da es damit Oberhausen und anderen möglich wäre, Einkaufscenter in mehreren Schritten zu erweitern und so zur Verödung der Nachbarstädte beizutragen.
Bereits in den vergangenen Jahren hat der Einzelhandel zahlreiche Kunden an das Centro verloren. Der bisherige Kaufkraftabfluss muss nach Ansicht Bottrops in der Beurteilung der Klage berücksichtigt werden
Wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat, werden die Ausbaupläne in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erneut verhandelt.
(12.08.2005)

