Sanierungsgebiet 4107 Kreuzkamp - das "Trapez"

Der Bebauungsplan sah für den bebauten Bereich entlang der Gladbecker Straße und der Horsterstraße den Abbruch der vorhandenen Bebauung vor. Die Jägerstraße selbst sollte aufgegeben und in die Bebauung einbezogen werden. Die Gebäude stammten weitgehend aus den Jahren 1880 - 1920 und entsprachen von ihren baulichen Gegebenheiten und der Nutzung her nicht mehr den Ansprüchen an die Lage im zentralen Innenbereich. Das Sanierungsziel war deshalb von Anfang an eine Freilegung der Fläche mit anschließender Neubebauung.
Eine Flächensanierung wie sie zu dieser Zeit im Städtebau üblich war.
Die Neuordnung der Grundstücke erfolgte durch zwei Umlegungspläne.
Das Verfahrensgebiet umfasste ursprünglich den Bereich Luise-Hensel-Straße, Gladbecker Straße, Kreuzkamp, Friedrich-Ebert-Straße und Horster Straße. Der Eckbereich Kreuzkamp/ Friedrich-Ebert-Straße wurde im Laufe des Verfahrens herausgenommen, weil im Rahmen der Sanierung kein Handlungsbedarf gegeben war. Die bauliche Neuordnung wurde im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Sanierungsverfahrens( 1972-1979) und Festsetzung eines Baugebots vollzogen.
Die innen liegende Blockfläche wird als Tiefgarage genutzt. Die Oberfläche dieser privaten Gemeinschaftsanlage ist als öffentlicher Platz ausgebaut und entsprechend durch Rechte dinglich gesichert. Wegen der städtebaulichen Form wurde der Baublock nicht nur im Volksmund das Trapez genannt. Das Trapez war eines der ersten Sanierungsgebiete in Nordrhein Westfalen.

Chronologie

(31.01.2006)