Sanierungsgebiet 4107 Kreuzkamp - das "Trapez"
Der Bebauungsplan sah für den bebauten Bereich entlang der Gladbecker Straße und der Horsterstraße den Abbruch der vorhandenen Bebauung vor. Die Jägerstraße selbst sollte aufgegeben und in die Bebauung einbezogen werden. Die Gebäude stammten weitgehend aus den Jahren 1880 - 1920 und entsprachen von ihren baulichen Gegebenheiten und der Nutzung her nicht mehr den Ansprüchen an die Lage im zentralen Innenbereich. Das Sanierungsziel war deshalb von Anfang an eine Freilegung der Fläche mit anschließender Neubebauung.
Eine Flächensanierung wie sie zu dieser Zeit im Städtebau üblich war.
Eine Flächensanierung wie sie zu dieser Zeit im Städtebau üblich war.
Die Neuordnung der Grundstücke erfolgte durch zwei Umlegungspläne.
Das Verfahrensgebiet umfasste ursprünglich den Bereich Luise-Hensel-Straße, Gladbecker Straße, Kreuzkamp, Friedrich-Ebert-Straße und Horster Straße. Der Eckbereich Kreuzkamp/ Friedrich-Ebert-Straße wurde im Laufe des Verfahrens herausgenommen, weil im Rahmen der Sanierung kein Handlungsbedarf gegeben war. Die bauliche Neuordnung wurde im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Sanierungsverfahrens( 1972-1979) und Festsetzung eines Baugebots vollzogen.
Die innen liegende Blockfläche wird als Tiefgarage genutzt. Die Oberfläche dieser privaten Gemeinschaftsanlage ist als öffentlicher Platz ausgebaut und entsprechend durch Rechte dinglich gesichert. Wegen der städtebaulichen Form wurde der Baublock nicht nur im Volksmund das Trapez genannt. Das Trapez war eines der ersten Sanierungsgebiete in Nordrhein Westfalen.
Das Verfahrensgebiet umfasste ursprünglich den Bereich Luise-Hensel-Straße, Gladbecker Straße, Kreuzkamp, Friedrich-Ebert-Straße und Horster Straße. Der Eckbereich Kreuzkamp/ Friedrich-Ebert-Straße wurde im Laufe des Verfahrens herausgenommen, weil im Rahmen der Sanierung kein Handlungsbedarf gegeben war. Die bauliche Neuordnung wurde im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Sanierungsverfahrens( 1972-1979) und Festsetzung eines Baugebots vollzogen.
Die innen liegende Blockfläche wird als Tiefgarage genutzt. Die Oberfläche dieser privaten Gemeinschaftsanlage ist als öffentlicher Platz ausgebaut und entsprechend durch Rechte dinglich gesichert. Wegen der städtebaulichen Form wurde der Baublock nicht nur im Volksmund das Trapez genannt. Das Trapez war eines der ersten Sanierungsgebiete in Nordrhein Westfalen.
- Größe des Umlegungsgebietes: 1,43 ha
- Zahl der beteiligten Eigentümer: 26 (ursprünglich)
- Entlassung des Eckbereichs Kreuzkamp/Friedrich- Ebert-Straße aus dem Verfahren: Ausscheiden von 4 Eigentümern
- Zuteilung im Verfahrensgebiet an 10 Eigentümer
Chronologie
- Umlegungsbeschluss am 09. Januar 1967
- Sanierungsgebiet durch Satzungsbeschluss vom Juli 1972
- Bebauungsplan Nr. 4.10/7a rechtsverbindlich seit Frühjahr 1974
- Aufstellung des Umlegungsplans - Abschnitt A (Horster Straße) - am 27.12.1974; unanfechtbar am 02.01.1975
- Einzelregelungen nach § 76 Bundesbaugesetz
- Aufstellung des Umlegungsplans - Abschnitt B (Gladbecker Straße) - am 26.04.1976; unanfechtbar am 30.06.1976
- Beendigung des Umlegungsverfahrens am 08.07.1976
- Aufhebung der Sanierungssatzung am 12.09.1979
(31.01.2006)

