"Jugendleiter-Card" für Helfer im Jugendbereich
Jugendleiterinnen und Jugendleiter üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Um ihnen eine amtliche Legitimation zu geben, gibt es seit einigen Jahren eine bundeseinheitliche Jugendleiter-Card (JuLeiCa) im Format einer Scheckkarte. Sie ersetzt den bisherigen Jugendgruppenleiterausweis.
Die Card dient zur Legitimation:
- gegenüber den Erziehungsberechtigten der Minderjährigen in der Jugendarbeit.
- gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe gewünscht wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate).
Ehrenamtliche Jugendarbeit soll sich lohnen. Deswegen gibt es für Inhaber der JuLeiCa eine Reihe von Vergünstigungen und Preisnachlässe:
- Für Veranstaltungen des Kulturamtes wird eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Einzelkarte gewährt.
- Die Benutzung der Bücherei ist für Jugendliche zwar generell entgeltfrei, wer jedoch bereits 18 Jahre alt ist muss einen festen Jahresbeitrag bezahlen. Auch hier wird 50 Prozent Ermäßigung auf den Jahresbeitrag gewährt.
- Besucher des Filmforums der VHS erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf die Einzelkarte.
- Für die Benutzung der Bottroper Hallen — und Freibäder wird ein ermäßigter Eintrittspreis gewährt.
- Für Veranstaltungen des Jugendamtes erhalten alle JuLeiCa — Inhaber ebenfalls eine 50prozentige Ermäßigung.
- Movie Park Germany gewährt auf das Tagesticket bis zu 15 Prozent. Ermäßigung. Diese Vergünstigung gilt auch für bis zu drei Begleitpersonen.
- Das Alpincenter gewährt 10 Prozent Preisnachlass auf den Preis der Tageskarte.
- Fahrten der deutsch— polnischen Jugendbegegnung in Danzig gibt es einen Rabatt durch das Katholische Jugendbüro.
- Der BDKJ ermöglicht allen JuLeiCa — Besitzern einen ermäßigten Eintrittspreis bei seinen Veranstaltungen.
- Das Katholische Bildungswerk gibt auf seine angebotenen Kurse einen Rabatt in Höhe von 50 Prozent.
Wer kann die Card bekommen?
JuLeiCa erhalten Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind. Die Tätigkeit kann bei einem Träger der freien oder der Öffentlichen Jugendhilfe ausgeübt werden. JuleiCa-Inhaber werden nach festgelegten Standards qualifiziert und sind mindestens 16 Jahre alt. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Für weitere Informationen, sowie zur Entgegennahme Ihres Antragformulars, steht Ulrich Schulz, Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Bottrop, gerne zur Verfügung.
Eine Beantragung der JuleiCa kann online unter www.juleica.de direkt vorgenommen werden.
Das Jugendamt der Stadt Bottrop sucht ständig weitere Anbieter für Vergünstigungen für Inhaber der JuLeiCa, um die Attraktivität dieser Karte weiterhin zu steigern.
Weitere Anbieter interessanter Vergünstigungen für JuLeiCa - inhabern melden sich bitte beim Jugendamt der Stadt Bottrop, damit die Vergünstigungen im Internet aufgenommen werden können.
Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop
Ansprechpartner: Ulrich Schulz
Tel.-Nr.: 70-3654
E-Mail:Ulrich.Schulz@bottrop.de


