Infos zum neuen Jugendschutzgesetz

Am 1. April 2003 sind das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten
Jugendschutz - Info

Damit sind die Voraussetzungen für einen effektiven Jugendschutz wesentlich verbessert, insbesondere im Jugendmedienbereich. So müssen Computerspiele wie bereits Kino- und Videofilme nun eine Alterskennzeichnung haben. Ihre Abgabe an Kinder und Jugendliche ist an die Freigabe für ihre Altersstufe gebunden.

Auch sind Werbefilme für Tabakwaren oder alkoholische Getränke im Kino vor 18 Uhr nicht mehr erlaubt.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist eine wichtige Ergänzung des Jugendschutzgesetzes und regelt den Kinder- und Jugendschutz in den Online-Medien (Internet und Fernsehen). Er stellt sicher, dass auch in diesem Bereich Kinder und Jugendliche vor gefährdenden oder beeinträchtigenden Inhalten geschützt werden.

Aber auch im "Jugendschutz in der Öffentlichkeit" hat der Gesetzgeber dort, wo es Defizite gab, die Lücken geschlossen. So zum Beispiel beim Rauchen: neben dem schon immer bestehenden Rauchverbot in der Öffentlichkeit dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren keine Tabakwaren mehr abgegeben werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen in Köln hat im Auftrag des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder einen Leitfaden zum neuen Jugendschutzrecht für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Lehrerinnen und Lehrer herausgegeben.

Das Jugendamt hofft, dass die Arbeit mit dieser Broschüre dazu beiträgt, die Regelungen des Jugendschutzes bekannter zu machen, ihre Einhaltung zu fördern und auf diesem Weg die Beeinträchtigung und Gefährdung junger Menschen zu verringern.

Der Jugendschutzbeauftragte Ulrich Schulz hält diese Broschüre für Interessierte bereit.

Jugendamt Bottrop
Prosperstraße 71/1
46236 Bottrop

Ansprechparnter: Ulrich Schulz
Tel.-Nr.: 02041/70-3654
E-mail:Ulrich.Schulz@bottrop.de

Mit dieser Broschüre möchte das Jugendamt Eltern, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich über die Neuerungen zu informieren.

(19.10.2009)



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