Neue Trinkwasserverordnung in Kraft
Das Gesundheitsamt will wissen, wie viele meldepflichtige Trinkwassererwärmer es in Bottrop gibt. Die Datenerhebung ist notwendig, um die Gefahr von Legionellenerkrankungen einzudämmen. Diese Anlagen müssen auf die gefährlichen Erreger untersucht werden. Grundlage hierfür ist die neue Trinkwasserverordnung, die seit dem 1.November 2011 in Kraft ist.
Meldepflichtig sind Warmwasseranlagen ab einem Speichervolumen von 400 Litern und Anlagen deren Rohrleitungen bis zur Abnahmestelle mehr als drei Liter Wasser fassen. Betroffen sind Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Großanlage zur Trinkwasserwärmung sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Konkret sind dies beispielsweise Mietwohnungen, Hotels und kommerzielle Sportstätten. Als öffentliche Einrichtungen gelten zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser. Sie müssen die Trinkwasserinstallation an mehreren Stellen auf Legionellen überprüfen lassen.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch für Gewerbeunternehmen gibt es Ausnahmen, wenn diese nicht zielgerichtet warmes Trinkwasser abgeben. Dies gilt beispielsweise für Mitarbeiterduschen in Werkstätten.
Legionellen sind gefährliche Krankheitserreger. Sie können schwere Lungenkrankheiten mit bleibenden Schäden und das so genannte Pontiac-Fieber auslösen. In besonders schweren Fällen führen die Krankheiten zum Tod. Als Risikogruppe gelten vor allem Menschen mit geschwächten Immunsystemen. Dazu gehören Diabetiker, Altersschwache und Transplantationspatienten. Übertragen werden die als Stäbchenbakterien auftretenden Legionellen in Wasserluftgemischen (Aerosole). Diese entstehen an Duschköpfen, Whirlpools und in Luftbefeuchtern von Klimaanlagen.
Legionellen gedeihen im warmen Wasser bis 60 Grad Celsius. Optimale Bedingungen finden die gefährlichen Krankheitserreger bei Temperaturen zwischen 30 und 37 Grad Celsius. Die Inhaber der betroffenen Anlagen müssen eine Untersuchung veranlassen und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitteilen. Wird eine gesundheitsgefährdende Häufung von Legionellen festgestellt, wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ein Sanierungskonzept der Anlage erarbeitet.
Meldepflichtig sind Warmwasseranlagen ab einem Speichervolumen von 400 Litern und Anlagen deren Rohrleitungen bis zur Abnahmestelle mehr als drei Liter Wasser fassen. Betroffen sind Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Großanlage zur Trinkwasserwärmung sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Konkret sind dies beispielsweise Mietwohnungen, Hotels und kommerzielle Sportstätten. Als öffentliche Einrichtungen gelten zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser. Sie müssen die Trinkwasserinstallation an mehreren Stellen auf Legionellen überprüfen lassen.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch für Gewerbeunternehmen gibt es Ausnahmen, wenn diese nicht zielgerichtet warmes Trinkwasser abgeben. Dies gilt beispielsweise für Mitarbeiterduschen in Werkstätten.
Legionellen sind gefährliche Krankheitserreger. Sie können schwere Lungenkrankheiten mit bleibenden Schäden und das so genannte Pontiac-Fieber auslösen. In besonders schweren Fällen führen die Krankheiten zum Tod. Als Risikogruppe gelten vor allem Menschen mit geschwächten Immunsystemen. Dazu gehören Diabetiker, Altersschwache und Transplantationspatienten. Übertragen werden die als Stäbchenbakterien auftretenden Legionellen in Wasserluftgemischen (Aerosole). Diese entstehen an Duschköpfen, Whirlpools und in Luftbefeuchtern von Klimaanlagen.
Legionellen gedeihen im warmen Wasser bis 60 Grad Celsius. Optimale Bedingungen finden die gefährlichen Krankheitserreger bei Temperaturen zwischen 30 und 37 Grad Celsius. Die Inhaber der betroffenen Anlagen müssen eine Untersuchung veranlassen und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitteilen. Wird eine gesundheitsgefährdende Häufung von Legionellen festgestellt, wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ein Sanierungskonzept der Anlage erarbeitet.
(31.01.2012)
Lesen Sie auch hier:
- Information zur neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011)
-
Legionella pneumophila
Krankheitsbild -
Gesundheitsaufsicht der Stadt Bottrop
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-
Anzeige gemäß § 13 (5) TrinkwV Großanlage mit zentraler Trinkwassererwärmung
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