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Schutz gegen häusliche Gewalt

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bottrop

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bottrop leitet gemeinsam mit dem AWO Frauenhaus und der Frauenberatungsstelle Frauenzentrum Courage e.V. den ersten Schritt zu einer zielgerichteten Planung und Umsetzung der Ziele aus der Istanbul-Konvention in Bottrop ein.

v.l. Sylvia Rüdel (AWO Frauenhaus), Silke Kutz (Frauenzentrum Courage e.V.), Susanne Lehmann (Gleichstellungsbeauftragte) und Marit Stöckmann (Gleichstellungsstelle)© Stadt Bottrop

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wurde am 11.05.2011 von Mitgliedstaaten des Europarats in Istanbul unterzeichnet. Am 01.02.2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention erkennt an, dass geschlechtsspezifische Gewalt auf die Machtungleichheit zwischen Männern und Frauen zurückzuführen ist: Frauen sind deutlich häufiger und regelmäßiger von körperlicher, sexueller und ökonomischer Gewalt betroffen und erleben in der Regel mehrere Gewaltformen gleichzeitig.

Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie am 6. September wurde der Antrag der Gleichstellungsbeauftragten zur Einleitung eines Planungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Damit ist der Weg für eine koordinierte Vorgehensweise geebnet.

„Im Mittelpunkt stehen auf kommunaler Ebene Präventionsmaßnahmen und der Schutz sowie die Unterstützung für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen und Kinder. Ziel ist es, ein integratives und interdisziplinäres Handlungskonzept zur strukturierten und nachhaltigen Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Stadt zu erarbeiten und umzusetzen“, so die Initiatorinnen aus Gleichstellungsstelle, Frauenhaus und Frauenberatungsstelle.

Im ersten Schritt werden im Rahmen einer Bestands- und Bedarfsanalyse die Rahmenbedingungen und Erfordernisse in Bottrop überprüft, damit sich zukünftige Planungen an den konkreten Bedarfen in der Stadt orientieren. Unterstützung liefert der Arbeitskreis gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Bottrop, dem auch die Gleichstellungsstelle, Frauenhaus und Frauenberatungsstelle angehören. Die dort vernetzten Akteurinnen und Akteure aus Beratungsstellen, Einrichtungen, Stadtverwaltung und Polizei liefern wichtige inhaltliche Schwerpunkte für den nächsten Schritt: Die Entwicklung von Konzepten und Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder speziell für die Stadt Bottrop auf der Grundlage der Istanbul-Konvention.

„Die Istanbul-Konvention ist sehr umfassend. Um den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein abgestimmtes Vorgehen zur Identifizierung von Defiziten und zur Schaffung geeigneter Strukturen sinnvoll. Es gilt vor allem die vorhandene Beratungs- und Hilfestruktur zu stärken und auszubauen, um die Situation in Bottrop für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen zu verbessern. Daneben müssen sich ändernde Schwerpunkte wie beispielsweise digitale Gewalt stärker berücksichtigt werden und behinderte Menschen, Geflüchtete oder LSBTIQ*-Personen als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt verstärkt in den Fokus genommen werden, um nur wenige Beispiele zu nennen. Mit dem Planungsprozess gehen wir das systematisch an“, erklärt Susanne Lehmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bottrop.

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