Nebentätigkeiten Willi Loeven

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet den Oberbürgermeister dazu, dem Rat der Stadt eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten vorzulegen. Über das Gesetz hinaus veröffentlichen sowohl Oberbürgermeister Bernd Tischler als auch die Beigeordneten freiwillig die von ihnen wahrgenommenen Nebentätigkeiten sowie die hierfür erhaltenen Entschädigungen. Damit soll Transparenz über die Art der Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einkünfte für alle hergestellt werden.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die zusammengerechnet 6.000 € im Jahr überschreiten, werden konsequent an die Stadtkasse abgeführt. Einnahmen aus Tätigkeiten in Gremien der Sparkasse Bottrop unterliegen nicht der Abführungspflicht.

Liste der Nebentätigkeiten 2011

Juristische Person Gremium Funktion Entschädigung Bemerkung
Rheinisch-
Westfälische Wasser-
werksge-
sellschaft RWW
Gesell-
schafter-
versammlung
Mitglied 818,00 € ab 05.05.2009
GWB Gemein-
nützige Wohnungs-
genossenschaft Bottrop eG
Aufsichtsrat Mitglied 700 € ab 2010
Agentur für Arbeit Gelsenkirchen Verwaltungs-
ausschuss
Mitglied 36,00 € ab 05.05.2009
Revierpark Vonderort Gesellschafter-
versammlung
Mitglied 4800,00 € ab 05.05.2009
WiN Emnscher-Lippe Aufsichtsrat stellv. Mitglied ohne ab 05.05.2009
Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH Aufsichtsrat Mitglied ohne ab 05.05.2009
Zweckverband KRZN Verwaltungsrat Mitglied ohne ab 05.05.2009
Stottrop- und Lordick Stiftung Kuratorium Mitglied ohne ab 05.05.2009
Söller-Stiftung Kuratorium Mitglied ohne ab 15.03.2011
Schäfer-Ludwigs-Stiftung Kuratorium Mitglied ohne ab 17.12.2009
Studien-
institut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe
Verbands-
versammlung
Mitglied ohne ab 05.05.2009
Arbeits-
gemeinschaft Arbeit für Bottrop ARGE AFB
Träger-
versammlung
Mitglied ohne ab 05.05.2009

(21.05.2012)