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Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Botttrop

vom 26.05.2009

§ 1 Allgemeines

Für die Tätigkeit an der Musikschule der Stadt Bottrop wird den Lehrkräften eine Vergütung gezahlt.

§ 2 Höhe der Honarare

Das Honorar für eine Unterrichtseinheit (45 Minuten) nbeträgt je nach Qualifikation der Lehrkraft bis zu 40,00 Euro.

Für besondere Veranstaltungen (z.B. Probewochenenden, Seminare, Projekte und Exkursionen) ist ein Honorar im Einzelfall gesondert zu vereinbaren.

Als Ausfallhonorar wird das Honorar für höchstens 2 Unterrichtseinheiten (zuzüglich evtl. entstandener Fahrtkosten) gemäß § 3 gewährt.

§ 3 Fahrtkosten

Fahrtkosten der auswärtigen Lehrkräfte für An-und Rückreise werden mit einem pauschalen TAgessatz erstattet.

§ 4 Nebenkosten

Mit dem gezahlten Honorar sind alle Nebenkosten mit abgegolten.

§ 5 Honorarzahlung

Die Honorarzahlung erfolgt nach Abgabe der Abrechnungsunterlagen (z.B. Anwesenheitslisten, Stundennachweise) nach dem Monatsende.

§ 6 Schriftliche Vereinbarungen

Die Honorare sind stets schriftlich zu vereinbaren.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1.8.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 18.12.1989, zuletzt geändert durch Ordnung vom 02.10.2001, außer Kraft.

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