Satzung der Stadt Bottrop über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern (Hebesatz-Satzung)

vom 15. März 2011
Aufgrund

- der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
- des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) und
- des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NRW. S. 732) - jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung geltenden Fassung -

hat der Rat der Stadt Bottrop in seiner Sitzung am 15. März 2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 265 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 570 v.H.

§ 2

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Bottrop über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern (Hebesatz-Satzung) vom 20. Dezember 2002 außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Hebesatz-Satzung der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gem. § 7 Abs. 6 S. 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Bottrop, 16. März 2011

Tischler
Oberbürgermeister



Veröffentlicht im Stadtspiegel am 26. März 2011

(08.07.2011)