Kolkenbrockstraße
Lage: Kolkenbrockstraße
| Grundstück | Größe | Mindestgebot |
| A | 255 m² | verkauft |
| B | 261 m² | verkauft |
| C | 269 m² | 77.510 € |
| D | 314 m² | 84.470 € |
| E | 897 m² | verkauft |
Art der Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet
Bebauungsmöglichkeit:
Die Grundstücke befinden sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Gebäude auf den Grundstücken C und D sind als Doppelhaushälften entsprechend der Nachbarbebauung mit 2 Vollgeschossen und leicht geneigtem Satteldach zu errichten. Die Grundfläche beträgt ca. 6 x 12 Meter.
Um dem Anspruch einer harmonisch städtebaulichen Raumbildung und Gestaltung gerecht zu werden, sind die Doppelhäuser in Bezug auf Fassadengestaltung, Fassadenmaterialien und Dachgestaltung aufeinander abzustimmen.
Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Baudezernat der Stadt Bottrop, Ansprechpartnerin: Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Tel. 02041 / 70 3362 abzustimmen.
Baulasten: Keine
Erschließungsbeiträge nach BauGB:
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch fallen für die fertig ausgebaute Kolkenbrockstraße nicht mehr an.
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für weitere - gegenwärtig nicht absehbare - Ausbauplanungen nach § 8 Kommunalabgabengesetz bleibt unberührt.
Sonstiges:
Aus klimaökologischen Gründen sind Flachdächer, z. B. Garagen zu begrünen. Wege und Zufahrten sind aus wasserdurchlässigem Material (Sickerpflaster, Rasengittersteine, Schotter) herzustellen.
Der Käufer ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen.
Sämtliche mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Kosten (z.B. Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuern) trägt der Käufer.
Bietverfahren:
Das Grundstück wird in einem Bietverfahren gegen Höchstgebot veräußert. Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen,
finden keine Berücksichtigung.
Es wird erwartet, dass bei Abgabe
eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist.
Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung
durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen.
Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.
Auflagen- und bedingungsfreie Angebote müssen bis zum 11.05.2012 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein.
Angebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die:
Stadt Bottrop
Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement (15/2)
Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten -
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt.
Die politischen Gremien der Stadt Bottrop bleiben in ihrer Veräußerungs-entscheidung frei.
Dieses Expose stellt kein vertragliches Angebot dar.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird keine Haftung übernommen.
(31.01.2012)
Unterlagen und Informationen erhalten Sie hier:
Stadtplanausschnitt
Downloads:
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Exposé Kolkenbrockstraße
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