Abonnement-Bedingungen des Kulturamtes der Stadt Bottrop – Spielzeit 2023/2024
I. Zustandekommen des Abonnement-Vertrages
Mit der Übersendung / Übergabe der Abonnementkarte kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kulturamt der Stadt Bottrop und dem:der Besteller:in zustande. Die Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Laufzeit und Kündigung des Abonnement-Vertrages
Der Abonnement-Vertrag wird für die Dauer einer Spielzeit geschlossen. Nach Ablauf der ersten Spielzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Der mit einem Abonnement verbundene Rabatt gegenüber den Original-Eintrittskarten wird gewährt, wenn das Abonnement für eine ganze Spielzeit gehalten wird. Im Falle einer Kündigung des Abonnements während der Spielzeit ist für alle bereits stattgefundenen Veranstaltungen der Einzelkartenpreis zu entrichten. Nach Erhalt der Kündigung wird der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.
III. Zahlung
III.a Das Entgelt für das Abonnement ist in jeder Spielzeit gesondert zu entrichten. Sollten Abonnenten/innen von ihrem Kündigungsrecht nach Ziffer IIa nicht fristgerecht Gebrauch machen, erhalten alle Abonnenten/innen nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Rechnung für das kommende Abonnement. Der entsprechende Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fristgerecht unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen.
III.b Das Entgelt für das Wahlabonnement ist beim Erwerb in der Theaterkasse zu zahlen.
IV. Abonnementkarte / Adressänderung
Für das Abonnement gilt die Abonnementkarte als Eintrittskarte. Die zum Abonnement gehörenden Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite abgedruckt. Änderungen der Kundendaten sind dem Kulturamt (Aboverwaltung) schriftlich mitzuteilen.
V. Veranstaltungsänderungen
Aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen ist das Kulturamt berechtigt, Änderungen der Anfangszeiten, der Besetzung, des Programms, des Sitzplatzes, der Spielstätte oder des Veranstaltungstages vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder ausfallen zu lassen. II.2 der AGB gilt mit der Maßgabe, dass im Falle einer Erstattung der Betrag anteilig zum Abonnement-Preis ermittelt wird.
VI. Übertragbarkeit
Das Abonnement ist grundsätzlich auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet den:die Vertragspartner:in jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können. Eine Auszahlung, die sich aus einer Ermäßigungsberechtigung ergeben würde, ist ausgeschlossen.
VII. Umtauschscheine und Gültigkeit
Kann der:die Abonnent:in eine Vorstellung nicht besuchen, erhält er:sie gegen Vorlage der Abonnementkarte in der Theaterkasse (bis spätestens einem Werktag vor der Veranstaltung) einen Umtauschschein für eine Ersatzvorstellung. Ein Umtausch ist nur zweimal für die Theaterreihen A und B und einmal für die Reihe Kabarett möglich und kann nur für Vorstellungen in der laufenden Spielzeit erfolgen. Für den Umtausch erhebt das Kulturamt eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit 1,00 €. Eine Einlösung des Umtauschscheines an der Abendkasse ist nicht möglich. Bei der Einlösung des Umtauschscheins besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe wird ein Aufschlag berechnet, der sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Umtauschscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
VIII. Verlust
Der Verlust der Abonnementkarte ist dem Kulturamt (Aboverwaltung) sofort mitzuteilen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit 2,50 € erhält der:die Abonnent:in eine Ersatzkarte.
IX. Rücknahme
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme eines Abonnements.